Petiton

Die momentan geltende „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde" (siehe bit.ly/2wDyGQg) sowie untergeordnete Verwaltungsvorschriften sind für immer mehr Städte und Gemeinden im Land eine Grundlage, um in den kommunalen Steuersatzungen eine so genannte "Kampfhundsteuer" zu verankern. Diese Maßnahmen werden durch die Verwaltungen oft als Kontrollinstrument ausgewiesen, um das eingeschränkte Halten angeblich gefährlicher Hunde zu überwachen. Allerdings ist allein schon die Einführung solcher Maßnahmen kontraproduktiv, da maximal eine Scheinsicherheit erzeugt wird.

 

Um es auf den Punkt zu bringen: Alle Hunde können beissen, wenn sie entsprechend erzogen sind oder der Halter seinen Hund nicht kontrollieren kann! Das Problem ist nicht das Tier, sondern meistens das andere Ende der Leine.

 

Deshalb: Wir brauchen in Baden-Württemberg ein Hundegesetz, das diesen Fakt als Ausgangspunkt definiert, nicht einzelne Rassen als gefährlich diskriminiert und den Hundehalter als zentrales Element in die Verantwortung nimmt.

 

Hiermit fordern wir den Landtag von Baden-Württemberg auf, die momentan geltende Polizeiverordnung durch ein umfangreich geändertes und modernes Hundegesetz zu ersetzen!

 

Mehr Einwohner - mehr Hunde - mehr Beissvorfälle. Wenn es nach uns geht ist das keine logische Schlussfolgerung, sondern ein Indiz, dass die durch Diskrimierung einzelner Rassen geprägte geltende Gesetzgebung niemanden schützt.

Einzelne Bundesländer (z.B. Schleswig-Holstein) haben dies bereits gemerkt und den rechtlichen Rahmen dahingehend angepasst, dass der Halter und nicht das Tier in den Mittelpunkt gestellt wird. Grundlage dieser Gesetze ist meistens das sogenannte Calgary-Modell (mehr dazu siehe bit.ly/2xbiD9W), weltweit das einzig nachgewiesene Modell, dass eine Reduzierung der Vorfälle vorweisen kann - trotz steigender Einwohner- und Hundezahlen.

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Unsere Petition ist eingereicht und wird vom Ausschuss geprüft - siehe Schriftverkehr.

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