Erhöhte Hundesteuer 2018 in Konstanz


Neue Steuersatzung ab 2018

Die Stadt Konstanz hat eine neue Steuersatzung für die Hundesteuer, gültig ab 01.01.2018.

 

Alle Hundehalter werden mehr zahlen müssen - Halter von sog. Listenhunden sogar 900,00 € (Ersthund) bzw. 1.500,00 € für jeden weiteren Hund pro Jahr.

Du bist betroffen?

Du hast einen oder mehrere Hunde, die aufgrund der neuen Steuersatzung höher besteuert werden sollen?

 

Melde dich bei uns!

Zusammen finden wir eine Lösung und legen die weiteren Schritte fest.

 

Was wird gemacht?

Neben unseren Bemühungen auf Landesebene, um die entsprechende Gesetzgebung zu ändern, wollen wir auf lokaler Ebene nicht untätig bleiben.
In Zusammenarbeit mit der Anwaltskanzlei Weidemann, auf dem Gebiet "Rasseliste" sehr renommiert, prüfen wir die Steuerbescheide der Betroffenen und bereiten ggf. entsprechende Klagen vor.

Widerspruch? Hier lang!

Du willst selbst Widerspruch gegen deinen Steuerbescheid 2018 einlegen?

In Zusammenarbeit mit unserem Anwalt haben wir ein Muster erstellt, das wir euch hier sehr gerne zum Download zur Verfügung stellen.

Falls Ihr Fragen dazu habt, schickt uns dazu eine kurze Nachricht.



Wie geht's weiter?

Das weitere Vorgehen in Sachen Steuerbescheid ist von deiner persönlichen Lage abhängig.

 

Wie der städtische Pressesprecher schon im Landesschaubericht gesagt hat, soll es die Möglichkeit eines Teilerlasses der erhöhten Steuer geben, sofern ein entsprechender Nachweis erfolgt, dass die erhöhte Steuer durch den Hundehalter wirtschaftlich nicht tragbar ist.

Ist es euch theoretisch möglich, die erhöhte Steuer zu zahlen, gibt es dennoch eine Möglichkeit.

 

Daraus ergibt sich folgendes Vorgehen:

 

  • Ist es dir wirtschaftlich nicht möglich, die erhöhte Steuer zu zahlen und das kann nachgewiesen werden (Bezug von niedriger Rente, Arbeitslosengeld oder anderen Sozialleistungen)?
    Du musst innerhalb der vierwöchigen Frist (ab Zugang des Bescheids) Widerspruch einlegen und zeitgleich einen Teilerlass zu beantragen. Hier findest du das entsprechend angepasste Musterformular.
  • Ist dir theoretisch möglich, die Steuer zu zahlen bzw. du kannst nicht nachweisen, dass du dir diese Steuer nicht leisten kannst?
    Du musst innerhalb der vierwöchigen Frist (ab Zugang des Bescheids) Widerspruch einlegen. WICHTIG: Du wirst diese Steuer vorerst bezahlen müssen. Bei der Überweisung im Verwendungszweck "Zahlung unter Vorbehalt + Buchungszeichen" angeben.
    Wird dieser Widerspruch abgelehnt, kann dagegen Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht werden. Den Kontakt zu unserem Anwalt können wir dir herstellen. Wir werden exemplarisch diesen Klageweg beschreiten. Hierzu planen wir momentan eine Vereinssitzung, auf der wir nähere Informationen zur Klage geben können. Du willst auch klagen? Melde dich unbedingt bei uns.