Neue Steuersatzung ab 2018
Die Stadt Konstanz hat eine neue Steuersatzung für die Hundesteuer, gültig ab 01.01.2018.
Alle Hundehalter werden mehr zahlen müssen - Halter von sog. Listenhunden sogar 900,00 € (Ersthund) bzw. 1.500,00 € für jeden weiteren Hund pro Jahr.
Du hast einen oder mehrere Hunde, die aufgrund der neuen Steuersatzung höher besteuert werden sollen?
Melde dich bei uns!
Zusammen finden wir eine Lösung und legen die weiteren Schritte fest.
Neben unseren Bemühungen auf Landesebene, um die entsprechende Gesetzgebung zu ändern, wollen wir auf lokaler Ebene nicht untätig bleiben.
In Zusammenarbeit mit der Anwaltskanzlei Weidemann, auf dem Gebiet "Rasseliste" sehr
renommiert, prüfen wir die Steuerbescheide der Betroffenen und bereiten ggf. entsprechende Klagen vor.
Du willst selbst Widerspruch gegen deinen Steuerbescheid 2018 einlegen?
In Zusammenarbeit mit unserem Anwalt haben wir ein Muster erstellt, das wir euch hier sehr gerne zum Download zur Verfügung stellen.
Falls Ihr Fragen dazu habt, schickt uns dazu eine kurze Nachricht.
Das weitere Vorgehen in Sachen Steuerbescheid ist von deiner persönlichen Lage abhängig.
Wie der städtische Pressesprecher schon im Landesschaubericht gesagt hat, soll es die Möglichkeit eines Teilerlasses der erhöhten Steuer geben, sofern ein entsprechender Nachweis erfolgt, dass die erhöhte Steuer durch den Hundehalter wirtschaftlich nicht tragbar ist.
Ist es euch theoretisch möglich, die erhöhte Steuer zu zahlen, gibt es dennoch eine Möglichkeit.
Daraus ergibt sich folgendes Vorgehen:
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